Verkaufs- und Lieferbedingungen 3M Österreich GmbH
- Allgemeines
- Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Anbotes und jeder mit uns abgeschlossenen Vereinbarung.
- Abweichungen von vorstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Sämtliche gelieferte Verpackungen sind zur Gänze über die ARA entpflichtet.
- Inkrafttreten des Vertrages
- Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.
- Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages bei uns berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ab unserem Lager, inklusive Verpackung plus Mehrwertsteuer.
- Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Tage des Versandes jeweils gültigen Preisen und Rabatten.
- Zahlungsbedingungen
- Alle Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen.
- An uns unbekannte Käufer liefern wir nur gegen Vorkassa des Rechnungsbetrages.
- Schecks und Wechsel werden von uns nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Wechselkosten, Gebühren, Diskontspesen usw. gehen stets zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei Wechselzahlung nicht gewährt. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtzeitige Vorlage oder Protesterhebung bei hereingenommenen Wechseln.
- Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
- Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unsere Bank- oder Postsparkassenkonten zu erfolgen. Die Bezahlung unserer Forderungen an einzelne Angestellte kann mit schuldbefreiender Wirkung nur dann erfolgen, wenn Barzahlung geleistet wird, und wenn sich unser Angestellter durch eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht legitimiert.
- Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden wir berechtigt sein, nur mehr per Vorkassa zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer seine Zahlung faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorkasse zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.
- Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine hat uns der Käufer, unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte, Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite zu vergüten.
- Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu, und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
- Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüberstehenden Verpflichtung erfüllt hat.
- Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.
- Lieferung / Gefahrenübergang
- Ab einem Auftragswert von EURO 500,-- liefern wir versandkostenfrei. Bei Bestellungen unter diesem Auftragswert werden ein Fracht- und Verpackungsbeitrag sowie ein Mengenzuschuss von EURO 15,-- berechnet.
- Mehrkosten auf Grund anderer Versandarten wie Expressgut, Luftfracht, Eilbotensendungen usw. gehen zu Lasten des Käufers.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vereinbart.
- Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware das Werk (Lager) verlassen hat, dem Transportunternehmen übergeben oder dem Käufer Versandbereitschaft gemeldet worden ist.
- Lieferfristen
- Mangels gegenteiliger ausdrücklicher Vereinbarung sind alle Lieferfristen stets nur freibleibend.
- Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge, insbesondere bei der Fabrikation, der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken unserer Gesellschaft und / oder der Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer aus diesem Grund irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht .
- Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
- Gewährleistung/Rücksendungen
- Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen in Qualität, Farbe, Menge oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keinerlei Gewährleistungsansprüche aus. Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form festgehalten werden.
- Nach Veräußerung oder Verwendung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne unser Wissen und unsere Zustimmung sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
- Die Feststellung der Berechtigung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt der Prüfstelle unserer Gesellschaft oder des jeweiligen Lieferwerkes.
- Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferungen zu leisten oder Gutschrift für die beanstandete Ware zu erteilen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab unserem Lieferwerk gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises.
- Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit unserem Kundenservice, in einwandfreiem Zustand und in Original-verpackung angenommen werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf einen der erwähnten Beanstandungsgründe zurückzuführen sind, reduzieren wir den Gutschriftwert um einen Bearbeitungsbetrag von 10 %, höchstens jedoch EURO 500, --.
- Haftungsumfang
- Schadenersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
- Soweit wir dem Grunde nach haften, ist der Schadenersatzanspruch jedenfalls mit der Höhe des zweifachen Auftragswertes beschränkt. Auf jeden Fall ist ein Ersatz für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren unser Eigentum.
- Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern. Wir haben das Recht, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen.
- Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Waren sind uns zwecks Intervention unverzüglich zu melden.
- Die in diesen Bedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert.
- Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer faktisch seine Zahlung einstellt.
- Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies besonders schriftlich vereinbart wird. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.
- Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Käufer als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware beziehungsweise des im Falle des Weiterverkaufes erzielten Verkaufserlöses.
- Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtung en des Käufers uns gegenüber ist Wien.
- Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien bzw. für Forderungen, die in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fallen, die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen in Wien vereinbart.
Gültig: ab 1. Jänner 2008
